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· 4 Min. Lesezeit · Karsten Silz Karsten Silz

Meldeschein-Pflicht: Was Vermieter jetzt beachten müssen

Seit 2025 gilt die Meldeschein-Pflicht nur noch für ausländische Gäste. Was Vermieter jetzt beachten müssen — und wie digitaler Check-in das Papierchaos beendet.

Ein Ordner voller Meldescheine, für jeden Gast ein Zettel, und alles muss aufbewahrt werden: So sah der Check-in in deutschen Ferienwohnungen jahrzehntelang aus. Seit 2025 ist vieles davon überflüssig — aber nicht alles. Was jetzt gilt.

Meldeschein Ferienwohnung, Checkin

Was sich geändert hat

Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige zum 1. Januar 2025 entfallen. Das gilt für Hotels genauso wie für Ferienwohnungen: Deutsche Gäste müssen beim Check-in keinen Meldeschein mehr ausfüllen.

Für wen der Meldeschein bleibt

Für ausländische Gäste gilt die Meldepflicht weiter — das schreibt das Bundesmeldegesetz vor. Konkret heißt das:

  • Jeder ausländische Gast füllt am Anreisetag einen Meldeschein aus und unterschreibt ihn.
  • Der Vermieter bewahrt den Meldeschein ein Jahr auf und vernichtet ihn danach fristgerecht.
  • Die Scheine müssen für Behörden auf Verlangen verfügbar sein.

Wer das ignoriert, riskiert ein Bußgeld. Und wer weiter alle Gäste Zettel ausfüllen lässt, verschenkt Zeit — bei sich und bei den Gästen.

Achtung: Kurtaxe ist ein eigenes Thema

In Kur- und Tourismusorten kann unabhängig davon eine Meldung für Kurtaxe oder Gästekarte nötig sein. Das regelt die jeweilige Kommune — die neue Bundesregelung ändert daran nichts. Im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen.

Das eigentliche Problem: die Verwaltung

Die neue Rechtslage klingt einfach, macht die Verwaltung aber kniffliger: Für manche Gäste braucht es einen Meldeschein, für andere nicht. Wer unterscheidet das beim Check-in? Wo liegen die unterschriebenen Scheine? Wann darf welcher Zettel in den Schredder? Genau hier entsteht das Dokumentationschaos.

So geht es mit MeineFeWoSeite

MeineFeWoSeite nimmt Ihnen diese Verwaltung ab — mit digitalem Check-in und digitalem Meldeschein:

  • Gastdaten kommen aus der Buchung — der Check-in ist vorbereitet, bevor der Gast ankommt.
  • Meldeschein nur, wenn er nötig ist — das System unterscheidet, für welche Gäste die Meldepflicht gilt.
  • Digital statt Zettel — der Gast füllt den Meldeschein digital aus, nichts geht verloren.
  • Fristen im Blick — Aufbewahrung und Löschung laufen geordnet, kein Ordner, kein Schredder-Termin.

Kein Papierstapel, keine Zettelsuche, kein Rätselraten, was aufbewahrt werden muss.

Fazit

Die Meldeschein-Pflicht ist kleiner geworden, aber nicht verschwunden. Wer ausländische Gäste beherbergt, braucht weiter einen sauberen Prozess. Digital ist er schneller, sicherer und ohne Papierchaos.

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