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· 5 Min. Lesezeit · Karsten Silz Karsten Silz

Preisangabenverordnung für Ferienwohnungen: Was Vermieter wissen müssen

Preisangabenverordnung für die Ferienwohnung: Gesamtpreis, Endreinigung, Kurtaxe und Rabatte richtig angeben. Die PAngV-Regeln für Vermieter, einfach erklärt.

PAngV: Auch dieses Kürzel sorgt bei vielen Vermietern für Unsicherheit. Anders als bei der DSGVO geht es hier nicht um Daten, sondern ums Geld. Wie müssen Preise angezeigt werden, wenn ein Gast Ihre Ferienwohnung bucht? Die Preisangabenverordnung regelt genau das. Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen.

Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte. Ohne Juristendeutsch, ohne Vollständigkeitsanspruch. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Illustration: Lupe über einer Preisübersicht mit Eurozeichen und hervorgehobener Gesamtpreis-Zeile, daneben ein Ferienhaus

Was ist die PAngV?

Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, wie Unternehmen Preise gegenüber Verbrauchern ausweisen müssen. Der Kern steht in § 3 PAngV: Wer Verbrauchern Preise nennt, muss grundsätzlich den Gesamtpreis angeben. Er enthält die Umsatzsteuer und alle unvermeidbaren Preisbestandteile. Kein Herumrechnen, kein Kleingedrucktes.

Was heißt „unvermeidbar“? Die Gerichte haben das 2026 noch einmal geschärft. Ein Zuschlag gehört dann in den Gesamtpreis, wenn der Gast ihm nicht ausweichen kann. Kann der Gast ihn abwählen, ist er eine optionale Zusatzleistung.

Für Ferienwohnungs-Vermieter heißt das: Der angezeigte Preis muss alle unvermeidbaren Pflichtbestandteile enthalten. Optionale Zusatzleistungen wie Hund, Wäschepaket oder Garage dürfen den Gesamtpreis nur erhöhen, wenn der Gast sie ausdrücklich auswählt.

Was bedeutet das konkret für Ihre Buchungsseite?

Drei Punkte sind entscheidend:

  • Umsatzsteuer. Der Gesamtpreis muss die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer enthalten, soweit diese anfällt. Ob und in welcher Höhe Umsatzsteuer anfällt, hängt vom Einzelfall ab, etwa von der Kleinunternehmerregelung. Ein Preis mit Sternchen-Hinweis „zzgl. USt“ reicht in aller Regel nicht.
  • Endreinigung als Pflichtkosten. Fällt die Endreinigung zwingend an, gehört sie in den Gesamtpreis. Sie dürfen den Preis zusätzlich aufschlüsseln, zum Beispiel in eine Zeile „davon Endreinigung“. Der Gesamtpreis muss dabei hervorgehoben bleiben. Eine „Extra-Position“, die der Gast erst im letzten Schritt sieht, reicht nicht.
  • Optionale Zusatzkosten klar getrennt. Haustier-Gebühr, Bettwäsche-Service oder Garage sind erlaubt, solange klar erkennbar ist, dass sie optional sind und separat berechnet werden. Der Gast darf nicht durch bereits vorausgewählte kostenpflichtige Optionen zum Kauf gedrängt werden.

Kurz gesagt: Der Gast soll auf einen Blick sehen, was er mindestens zahlt. Und was er zusätzlich wählen kann.

Ortsabhängige Abgaben: Kurtaxe & Co.

Viele Ferienwohnungen berechnen zusätzlich Kurtaxe, Gästebeitrag oder Tourismusabgabe. Hier kommt es auf die Art der Abgabe an:

  • Fest und für jeden Gast zwingend? Dann gehört die Abgabe in den Gesamtpreis. Ein Hinweis neben dem Preis reicht nicht.
  • Wirklich variabel? Hängt die Abgabe von Alter, Personenzahl oder Aufenthaltsdauer ab und lässt sie sich vorab nicht beziffern, darf sie getrennt stehen. Dann müssen Sie aber erklären, wie sie berechnet wird. Ein bloßes „zzgl. Kurtaxe“ reicht nicht.

Mit MeineFeWoSeite legen Sie die Kurtaxe als Pflicht-Zusatzleistung an, zum Beispiel pro Person und Nacht. Sie erscheint dann in der Preisübersicht Ihrer Website und fließt automatisch in den Gesamtpreis der Buchungsanfrage ein. In einem Hinweisfeld erklären Sie Besonderheiten, etwa eine Ermäßigung für Kinder.

Rabatte und Saisonpreise

Frühbucher- und Last-Minute-Rabatte sind bei Ferienwohnungen üblich. Aus dem Handel kennen viele die 30-Tage-Regel: Wer mit einer Preisermäßigung wirbt, muss den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage nennen (§ 11 PAngV). Diese Regel gilt aber nur für Waren. Die Vermietung einer Ferienwohnung ist eine Dienstleistung. § 11 PAngV greift hier also nicht.

Bei Rabatten ist trotzdem nicht alles erlaubt. Werbung mit Preisvorteilen darf nicht irreführen (§ 5 UWG). Ein durchgestrichener Preis muss ein Preis sein, den Sie tatsächlich verlangt haben. Ein Fantasiepreis, der die Ersparnis größer wirken lässt, ist irreführend. Auch beim Rabatt gilt: Der Gesamtpreis nach § 3 PAngV muss stimmen.

Saisonpreise sind kein Problem. Sie dürfen in der Hauptsaison mehr verlangen als in der Nebensaison. Das ist keine Preisermäßigung, sondern ein anderer Preis für einen anderen Zeitraum. Heikel wird es erst, wenn Sie den Unterschied als Rabatt darstellen. Ein durchgestrichener Hauptsaison-Preis neben dem Nebensaison-Preis erweckt schnell den Eindruck eines Preisvorteils, den es so nicht gibt.

Typische Abmahn-Fallen

In der Praxis führen meist dieselben Fehler zu Beanstandungen. Häufig kommen sie von der Wettbewerbszentrale, von qualifizierten Wirtschaftsverbänden oder von Mitbewerbern:

  • Endreinigung versteckt. Der Übernachtungspreis wirkt günstig. Die Pflicht-Endreinigung taucht erst im Buchungsformular oder gar erst auf der Rechnung auf.
  • „Ab“-Preise ohne Pflichtkosten. „Ab“-Preise sind grundsätzlich zulässig. Problematisch werden sie, wenn sie unvermeidbare Pflichtkosten ausblenden und den Verbraucher über den tatsächlich zu zahlenden Preis täuschen.
  • USt-Hinweis fehlt. Der Preis wird nicht eindeutig als Gesamtpreis ausgewiesen. Der Gast muss selbst nachrechnen oder raten.
  • Unklare Trennung von Pflicht und Optional. Zusatzkosten werden aufgelistet, ohne dass ersichtlich ist, welche verpflichtend sind und welche der Gast abwählen kann.
  • Rabatt mit Fantasiepreis. Ein durchgestrichener Preis wurde nie verlangt, oder ein normaler Saisonpreis wird als Rabatt dargestellt.

Solche Preisangaben können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen. Die Kosten dafür trägt in der Regel der Vermieter.

Dazu kommen mögliche Bußgelder der Preisbehörden. Bisher liegt der Rahmen bei bis zu 25.000 Euro. Er steigt auf bis zu 100.000 Euro: Der Bundestag hat die Erhöhung am 9. Juli 2026 beschlossen, der Bundesrat hat das Gesetz am 25. September 2026 passieren lassen. Es tritt zum Beginn des Quartals nach seiner Verkündung in Kraft.

Wie MeineFeWoSeite Sie unterstützt

Die Preisdarstellung von MeineFeWoSeite unterstützt Vermieter dabei, die Anforderungen der Preisangabenverordnung umzusetzen:

  • Der Gesamtpreis inklusive gesetzlich geschuldeter Umsatzsteuer wird automatisch berechnet und angezeigt
  • Pflichtkosten wie die Endreinigung sind fester Bestandteil des Gesamtpreises, nicht versteckt
  • Die Kurtaxe lässt sich als Pflicht-Zusatzleistung anlegen und fließt dann in den Gesamtpreis ein
  • Optionale Zusatzkosten werden sichtbar getrennt ausgewiesen
  • Die Preislogik wird zentral verwaltet und erleichtert die rechtssichere Darstellung der Preise

Für die Richtigkeit der eingegebenen Daten bleibt der Vermieter verantwortlich.

Mehr dazu auf unserer Preise-Seite und in den FAQ.

Praktische Checkliste für Vermieter

  • Zeigt jede Preisangabe den Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer (soweit diese anfällt)?
  • Sind alle unvermeidbaren Preisbestandteile im Gesamtpreis enthalten?
  • Ist die Endreinigung (falls Pflicht) im Gesamtpreis enthalten, und bleibt der Gesamtpreis bei einer Aufschlüsselung hervorgehoben?
  • Sind optionale Zusatzkosten eindeutig als optional gekennzeichnet und nicht vorausgewählt?
  • Stehen feste Pflicht-Abgaben wie die Kurtaxe im Gesamtpreis, und sind variable Abgaben erklärt?
  • Wirbt keine Seite mit einem „ab“-Preis, der Pflichtkosten ausblendet?
  • Haben Sie jeden durchgestrichenen Preis tatsächlich verlangt, und stellen Sie Saisonpreise nicht als Rabatt dar?
  • Stimmt der angezeigte Preis mit dem Preis überein, den der Gast am Ende der Buchung zahlt?

Fazit

Die PAngV ist kein Bürokratie-Monster, sondern eine klare Regel: Zeigen Sie den Gesamtpreis inklusive aller unvermeidbaren Pflichtbestandteile, transparent und ohne Tricks. Und werben Sie nur mit Rabatten, die es wirklich gibt. Mit einer durchdachten Buchungsstrecke setzen Sie das leichter um und reduzieren das Risiko fehlerhafter Preisangaben erheblich.

Testen Sie MeineFeWoSeite kostenlos, mit einer Preisdarstellung, die auf die Anforderungen der Preisangabenverordnung ausgelegt ist.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen zur Preisangabenverordnung wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Rechtsstand: September 2026.