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· 4 Min. Lesezeit · Karsten Silz Karsten Silz

Der neue Widerrufsbutton: Was Ferienwohnungs-Vermieter wissen müssen

Seit Juni 2026 gilt der gesetzliche Widerrufsbutton. Für termingebundene Buchungen brauchen Sie ihn meist nicht — wann er trotzdem Pflicht wird.

Seit dem 19. Juni 2026 gibt es im Online-Handel eine neue Pflicht: den Widerrufsbutton. Viele Vermieter fragen sich: Muss ich den jetzt auch auf meiner Website haben? Die kurze Antwort: In der Regel nicht für klassische Ferienwohnungsbuchungen. Warum das so ist — und wann es doch anders aussieht — erklären wir hier.

Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Punkte verständlich, ohne Juristendeutsch und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Bei konkreten Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Was ist der Widerrufsbutton?

Die neue Regelung zum Widerrufsbutton (§ 356a BGB) verlangt: Wer online einen Vertrag mit Verbrauchern abschließt, bei dem ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, muss den Widerruf genauso einfach per Klick ermöglichen wie den Abschluss. Ein klar sichtbarer Button oder ein Link „Vertrag widerrufen“ gehört dann auf die Website.

Die gute Nachricht für Vermieter

Für die Vermietung von Ferienwohnungen zu einem festen Termin besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Das steht in § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB: Verträge über Beherbergungsleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum sind ausgenommen. Kein Widerrufsrecht heißt: kein Widerrufsbutton nötig.

Warum gilt diese Ausnahme?

Der Gesetzgeber hat das bewusst geregelt. Wenn ein Gast eine Wohnung für ein bestimmtes Datum bucht, sperren Sie diesen Zeitraum für andere. Würde der Gast die Buchung kurzfristig widerrufen, könnten Sie die Wohnung häufig nicht mehr neu vergeben. Deshalb gelten hier Ihre Stornobedingungen — nicht das gesetzliche Widerrufsrecht.

Wann der Button doch Pflicht sein kann

Es gibt Fälle, in denen ein Widerrufsrecht — und damit der Button — erforderlich sein kann:

  • Gutscheine: Wenn Sie Geschenk- oder Wertgutscheine online verkaufen.
  • Pauschalen ohne festes Datum: Angebote, die nicht an einen konkreten Zeitraum gebunden sind.
  • Andere Vertragsarten: Bei Angeboten, die keine klassische kurzfristige Ferienwohnungsvermietung darstellen.

Diese Angebote haben eines gemeinsam: Sie sind nicht an einen festen Termin gebunden — und deshalb gelten abweichende Regelungen, die rechtlich gesondert geprüft werden sollten.

Was heißt das für meine Vermieter-Website über MeineFeWoSeite?

Über MeineFeWoSeite können Sie ausschließlich termingebundene Ferienwohnungsbuchungen anbieten. Gutscheine, undatierte Pauschalen oder Langzeitmieten lassen sich auf Ihrer Website gar nicht erstellen. Die oben genannten Ausnahmen treffen also nicht zu: Auf Ihrer mit MeineFeWoSeite gebauten Vermieter-Website ist nach der derzeitigen Rechtslage in der Regel kein Widerrufsbutton erforderlich.

Zusätzlich bestätigen Sie bei MeineFeWoSeite jede Buchungsanfrage selbst, und Ihre Stornobedingungen sind Teil des Buchungsablaufs. So behalten Sie die Kontrolle — und Ihre Gäste wissen von Anfang an, woran sie sind.

Das sollten Sie trotzdem tun: der Hinweis im Buchungsablauf

Auch wenn kein Widerrufsrecht besteht, sollten Sie Ihre Gäste im Buchungsablauf transparent darüber informieren. Weisen Sie Ihre Gäste klar darauf hin, dass kein Widerrufsrecht besteht. Ein bewährter Hinweis im Buchungsablauf:

„Für termingebundene Beherbergungsleistungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten unsere Stornobedingungen.“

Fazit

Für termingebundene Ferienwohnungsbuchungen benötigen Sie keinen Widerrufsbutton — und über MeineFeWoSeite bieten Sie ausschließlich solche Buchungen an. Anders kann es aussehen, wenn Sie zusätzlich Gutscheine, undatierte Pauschalen oder andere Angebote außerhalb der klassischen Ferienwohnungsvermietung anbieten. In diesem Fall hilft ein Blick mit Ihrem Anwalt.

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